Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26608
VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933 (https://dejure.org/2016,26608)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933 (https://dejure.org/2016,26608)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 (https://dejure.org/2016,26608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,26608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für den Flugdienst der Bundespolizei; Ausschluss der Fliegertauglichkeit bei Vorliegen einer Hirnzyste; Gleichbehandlungsgrundsatz bzgl. einheitlicher Behandlung in einem bestimmten Dienstbereich

  • rewis.io

    Gesundheitliche Eignung für den Flugdienst der Bundespolizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundespolizei; Flugdienst; Fliegertauglichkeit; Hirnzyste

  • rechtsportal.de

    Gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für den Flugdienst der Bundespolizei; Ausschluss der Fliegertauglichkeit bei Vorliegen einer Hirnzyste; Gleichbehandlungsgrundsatz bzgl. einheitlicher Behandlung in einem bestimmten Dienstbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Mit Blick auf den dabei anzuwendenden Prognosemaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht - unter Änderung seiner Rechtsprechung - entschieden, dass ein Beamtenbewerber gesundheitlich (erst) dann nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (BVerwG, U. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 ff.).

    Diese Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 ff., und U. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 ff.) betrifft nicht die hier inmitten stehenden rechtlichen Grenzen, die der Organisationsgewalt des Dienstherrn bei Festlegung der körperlichen Anforderungen (keine Hirnzyste) für die besondere Fachverwendung als Pilot gezogen sind, sondern erst die sich daran anschließende Frage, ob der einzelne Bewerber diesen Anforderungen voraussichtlich genügen wird.

    In solchen Fällen kann es auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gerechtfertigt sein, die Eignung eines im Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung grundsätzlich dienstfähigen Beamtenbewerbers bereits im Hinblick auf dessen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe zu verneinen, da sich die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für die von ihm angestrebte Verwendung nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Tätigkeit bezieht und eine Prognose enthält, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers im Hinblick auf die konkrete angestrebte Tätigkeit verlangt; diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber zu messen sind (BVerwG, U. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (BVerwG, U. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 18 f.).

    Dieser Prognosemaßstab gilt nicht nur für Bewerber, die die Ernennung zum Probebeamten beanspruchen, sondern auch für Probebeamte, die in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden wollen (BVerwG, U. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 22).

    Diese Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 ff., und U. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 ff.) betrifft nicht die hier inmitten stehenden rechtlichen Grenzen, die der Organisationsgewalt des Dienstherrn bei Festlegung der körperlichen Anforderungen (keine Hirnzyste) für die besondere Fachverwendung als Pilot gezogen sind, sondern erst die sich daran anschließende Frage, ob der einzelne Bewerber diesen Anforderungen voraussichtlich genügen wird.

  • VGH Bayern, 06.05.2014 - 6 CE 14.422

    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Verwendung im Flugdienst; Teilnahme am

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Der Senat bleibt auch für das Hauptsacheverfahren bei der im Eilrechtsschutz gewonnenen Auffassung, dass die Beklagte die gesundheitliche Eignung des Klägers für den Flugdienst der Bundespolizei in rechtlich nicht zu beanstandender Weise verneint hat (BayVGH, B. v. 6.5.2014 - 6 CE 14.422); der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf es nicht.

    In der flugmedizinischen Literatur werden Hirnzysten, wie bereits seitens des polizeiärztlichen Dienstes in der Stellungnahme von Frau Dr. B. vom 6. Dezember 2013 hervorgehoben wurde (VGH-Akt 6 CE 14.422 Bl. 46 f.), kontrovers diskutiert; denn es gibt keine zuverlässigen Daten für eine Prognose, welcher Träger einer Zyste mit welcher Wahrscheinlichkeit überhaupt und ggf. in welcher Form symptomatisch wird.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerwG, B. v. 22.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, B. v. 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140/151).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Einem Prozessbeteiligten ist es verwehrt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BVerwG, B. v. 13.6.2007 - 4 BN 6.07 - juris; BayVGH, B. v. 25.2.2016 - 3 ZB 13.2198 - juris, Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2016 - 3 ZB 13.2198

    Polizeilicher Einsatz im Saunabereich als Dienstunfall - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
    Einem Prozessbeteiligten ist es verwehrt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BVerwG, B. v. 13.6.2007 - 4 BN 6.07 - juris; BayVGH, B. v. 25.2.2016 - 3 ZB 13.2198 - juris, Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    a) Die prognostische Beurteilung, ob der Bewerber den gesundheitlichen Anforderungen der jeweiligen Laufbahn voraussichtlich genügen wird, ist aufgrund einer fundierten medizinischen Tatsachengrundlage zu treffen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 8).

    Die darin zum Ausdruck kommende Prognose und Risikoabschätzung sind an den Besonderheiten der Verwendung im Polizeivollzugsdienst orientiert, ohne den Zugang zu ihr in einer nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 11, zur Fachverwendung eines Bewerbers als Pilot im Flugdienst der Bundespolizei; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 18 f.).

    49 c) Eine Begutachtung der gegenwärtigen aktuellen körperlichen und geistigen Verfassung des Bewerbers (1. Stufe) sowie der Prognose seiner vorzeitigen (überwiegend wahrscheinlichen) Dienstunfähigkeit bzw. künftiger erheblicher krankheitsbedingter Ausfälle (2. Stufe) lässt verbindliche Aussagen zu der (allgemeinen) Diensttauglichkeit zu, trägt indes den Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes mit seinen speziellen Einsatzlagen nicht alleine hinreichend Rechnung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 19, 27; a.A. offenbar SächsOVG, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 21).

    Für einen möglichst schonenden Ausgleich der Grundrechte von Bewerbern für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 12 Abs. 1 GG) einerseits mit Rechtspositionen von in speziellen Einsatzlagen beteiligter Personen (Art. 2 Abs. 2 GG) und weiteren Verfassungsnormen (Art. 33 Abs. 5 GG unter dem Aspekt der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn; vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 19) andererseits, genügt indes nicht jedes gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte Risiko für künftig eintretende körperliche Einschränkungen.

    Denn die Prognose, ob der Bewerber mit (überwiegender) Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird oder länger krankheitsbedingt ausfällt, betrifft das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestand des Beamten und damit einen rein fiskalischen Aspekt (BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 1 A 1917/16
    vgl. zuletzt zu den Auswahlanforderungen in einem Aufstiegsverfahren: OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 1 B 1395/17 -, juris, Rn. 9 f., m. w. N.; ebenso: Bay. VGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris, Rn. 6, und vom 6. Mai 2014 - 6 CE 14.422 -, juris, Rn. 7; VG München, Beschluss vom 29. Januar 2014 - M 21 E 13.4960 -, juris, Rn. 27.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013- 2 C 12.11 -, juris, Rn. 12, und Bay. VGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris, Rn. 7.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris, Rn. 14, und vom 6. Mai 2014 - 6 CE 14.422 -, juris, Rn. 7.

  • VG Minden, 20.12.2023 - 12 K 1874/18
    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris Rn. 12, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 18; Bayrischer VGH, Beschlüsse vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 7, und vom 12. Dezember 2016 - 6 CE 16.2250 -, juris Rn. 14; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. März 2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris Rn. 24 ff., und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 19; Bayrischer VGH, Beschlüsse vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 8, und vom 12. Dezember 2016 - 6 CE 16.2250 -, juris Rn. 14.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht